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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 21/2018
Der Inhalt:

Arbeitgeber Kirche

vom 09.11.2018
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Vera Egenberger, die sich als Konfessionslose erfolglos auf eine Referentenstelle beim Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung beworben hatte, ist vom Bundesarbeitsgericht eine Entschädigung zugesprochen worden. Sie sei diskriminiert worden. Gewerkschafter begrüßten das Urteil. Die Kirchen sollten endlich weltliches Arbeitsrecht anwenden. Kirchenamtspräsident Hans Ulrich Anke beharrt jedoch darauf, dass es möglich bleiben müsse, kirchliche »Aufgaben aus einer christlichen Perspektive zu erfüllen«. Der Tübinger Jurist Hermann Reichold meint, Richter könnten nicht immer beurteilen, wie religionsnah ein Job bei der Kirche sein muss. Frau Egenberger sei als Sozialpädagogin für diese Aufgabe nicht qualifiziert gewesen. Nun erhalte sie »eine Entschädigung für eine Stelle, die sie nicht hätte antreten können«.

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