Asyl-Erleichterungen

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Das Bundeskabinett hat Ende Oktober Erleichterungen für Asylbewerber beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen. Am 7. November werden die Neuregelungen dort besprochen.
In erster Linie sollen die Hürden bei der Jobsuche fallen: Das bisher bestehende Arbeitsverbot für Asylbewerber wird auf drei Monate befristet. Nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland soll auch die Vorrangprüfung entfallen, wonach Deutsche und EU-Bürger in puncto Arbeitsmarktzugang vorrangig behandelt werden.
Zudem fällt die sogenannte Residenzpflicht künftig nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland weg. Das bedeutet, dass sich Asylbewerber dann bundesweit frei bewegen dürfen. Der Wohnsitzzwang bleibt jedoch erhalten. Die geplante Reform sieht auch vor, dass Flüchtlinge, die nicht me