Streitfragen zur Zukunft Mit Gott Staat machen?
Mit Gott Staat machen? Das Grundgesetz jedenfalls tut es. »Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, …« beginnt die Präambel. Unsere Verfassung nimmt Bezug auf Gott – noch bevor sie Bezug auf den Menschen nimmt. Damit sollte 1949 der Bruch mit der recht- und bindungslosen Epoche des Nationalsozialismus markiert werden. Der Mensch ist eben nicht das Maß aller Dinge. Noch bei der Verfassungsreform 1993/94 im Zusammenhang mit der Einigung ist der Gottesbezug unangetastet geblieben, obwohl die Präambel in großem Umfang verändert wurde. Dass ein Rechtsphilosoph und ein früherer Bundestagspräsident sich damit nicht auseinandersetzen, ist mir unverständlich. Hans-Lorenz Lassen, Braunschweig
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