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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 15/2016
Der Inhalt:

Personen und Konflikte

vom 05.08.2016
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Eleanor Sharpston, Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH), hält das Kopftuchverbot für eine Software-Ingenieurin in Frankreich für eine »rechtswidrige unmittelbare Diskriminierung«. Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekennen, sei Bestandteil der Religionsfreiheit, so Sharpston. Sie widerspricht damit ihrer Kollegin Juliane Kokott, ebenfalls Generalanwältin am EuGH, die in einem ganz ähnlichen Fall vor wenigen Wochen ein Kopftuchverbot in Unternehmen unter bestimmten Umständen für zulässig erachtet hatte (vgl. Publik-Forum 11/2016). Wenn ein Unternehmen ein generelles Konzept der »Neutralität« verfolge, so Kokott, könne es von Beschäftigten auch den Verzicht auf ein Kopftuch v

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