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Personen und Konflikte

vom 10.06.2016
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Juliane Kokott, Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), hält ein Kopftuchverbot in Unternehmen für zulässig. Sei es betriebsintern nicht gestattet, politische oder religiöse Zeichen zu tragen, könne auch ein Kopftuchverbot legitim sein. Dies sei keine »unmittelbare Diskriminierung« des religiösen Bekenntnisses. Geklagt hatte die Muslimin Samira Achbita aus Belgien. Ihr war als Rezeptionistin bei einer Sicherheitsfirma gekündigt worden, weil sie darauf bestand, mit Kopftuch zu arbeiten. Sie verklagte die Firma auf Schadensersatz; in den ersten beiden Instanzen scheiterte die Klage. Der belgische Kassationshof hatte daraufhin das EuGH um seine Einschätzung gebeten. Das Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

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