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Verbotene Liebe

Verurteilt wegen »Unzucht mit Männern«: Der Paragraf 175 ist erst vor 21 Jahren abgeschafft worden – und die Urteile gegen Homosexuelle wurden nie aufgehoben. Nun kämpfen die Opfer für ihre Rehabilitierung
von Karl Grünberg vom 05.06.2015
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Schwul sein war verboten. Im Kaiserreich, unter Hitler und auch in der frühen Bundesrepublik. Das regelte der Paragraf 175, der sogenannte »Schwulenparagraf«. Männer wurden verhaftet und verurteilt, weil sie andere Männer liebten. Es war eine Zeit der Angst, homosexuelle Männer versteckten sich oder gingen Ehen zum Schein ein, bekamen sogar Kinder, um bloß nicht aufzufallen. Die Verurteilten aber, die nur abfällig die »175er« genannt wurden, sie gelten bis heute als Straftäter, obwohl das Gesetz selber vor 21 Jahren abgeschafft wurde.

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