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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 11/2015
Rettet das Singen
Über die Macht der eigenen Stimme
Der Inhalt:

Verbotene Liebe

von Karl Grünberg vom 05.06.2015
Verurteilt wegen »Unzucht mit Männern«: Der Paragraf 175 ist erst vor 21 Jahren abgeschafft worden – und die Urteile gegen Homosexuelle wurden nie aufgehoben. Nun kämpfen die Opfer für ihre Rehabilitierung
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Schwul sein war verboten. Im Kaiserreich, unter Hitler und auch in der frühen Bundesrepublik. Das regelte der Paragraf 175, der sogenannte »Schwulenparagraf«. Männer wurden verhaftet und verurteilt, weil sie andere Männer liebten. Es war eine Zeit der Angst, homosexuelle Männer versteckten sich oder gingen Ehen zum Schein ein, bekamen sogar Kinder, um bloß nicht aufzufallen. Die Verurteilten aber, die nur abfällig die »175er« genannt wurden, sie gelten bis heute als Straftäter, obwohl das Gesetz selber vor 21 Jahren abgeschafft wurde.

Friedrich Schmehling ist auch ein »175er«. Einer von 50 000 Männern, die zwischen 1950 und 1969 wegen homosexueller Handlungen nach Paragraf 175 verurteilt wurden. Und er ist einer der wenigen, die heute öffentlich darüber reden möchten.

Ic