Obdachlose Wähler
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe ruft dazu auf, Bürgern ohne festen Wohnsitz das Wählen zu ermöglichen. »Auch obdachlose Menschen ohne feste Meldeadresse besitzen selbstverständlich ein Wahlrecht«, sagte Geschäftsführerin Werena Rosenke. Es gelte, den Gang zur Wahlurne ohne bürokratischen Aufwand zu gewährleisten. Kommunen sollten wohnungslosen Bürgern den Eintrag in das Wählerverzeichnis ermöglichen und an entsprechenden Anlaufstellen informieren. In diesem Jahr finden Landtagswahlen im Saarland, in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen statt.
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