Umweltpolitik
Vor Borkum wird weitergebohrt

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Gasförderung vor der Nordseeinsel Borkum abgewiesen. Damit hat die Genehmigung, die das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie im August 2024 dem Energieunternehmen One-Dyas erteilt hatte, Bestand. Die Umwelthilfe hatte gegen die Genehmigung geklagt, Publik-Forum hatte berichtet (Ausgabe 23/2025).
Aus Sicht des Gerichts würde die Gasförderung die Tierwelt in der Nordsee nicht nachhaltig beeinträchtigen. Die Umweltschützer hatten unter anderem bemängelt, dass die Genehmigungsbehörde die Auswirkungen der Bohrungen und der Gasförderungen auf niederländischer Seite nicht ausreichend im deutschen Genehmigungsverfahren berücksichtigt habe. So könne der Bohrlärm etwa Schweinswale stören und das Produktionswasser der Bohrplattform, welches Schwermetalle wie Quecksilber enthalte, die Umwelt belasten.
Die Umwelthilfe kündigte nach dem Urteil an, weiter gegen die Erdgasförderung auf See vorzugehen und ihre Klagen gegen die Gasbohrungen in den Niederlanden fortzuführen. Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht hat das OVG nicht zugelassen.




