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Umweltpolitik
Vor Borkum wird weitergebohrt

Die Gasförderung vor der Nordseeinsel Borkum ist nach einem deutschen Urteil rechtmäßig. Die Klage der Umwelthilfe konnte sich vor Gericht nicht durchsetzen.
vom 27.04.2026
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Gas aus der Nordsee: Um diese Bohrplattform wird gestritten. (Foto: imago images / diebildwerft)
Gas aus der Nordsee: Um diese Bohrplattform wird gestritten. (Foto: imago images / diebildwerft)

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Gasförderung vor der Nordseeinsel Borkum abgewiesen. Damit hat die Genehmigung, die das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie im August 2024 dem Energieunternehmen One-Dyas erteilt hatte, Bestand. Die Umwelthilfe hatte gegen die Genehmigung geklagt, Publik-Forum hatte berichtet (Ausgabe 23/2025).

Dieser Artikel stammt aus Publik-Forum 8/2026 vom 30.04.2026, Seite 25
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Aus Sicht des Gerichts würde die Gasförderung die Tierwelt in der Nordsee nicht nachhaltig beeinträchtigen. Die Umweltschützer hatten unter anderem bemängelt, dass die Genehmigungsbehörde die Auswirkungen der Bohrungen und der Gasförderungen auf niederländischer Seite nicht ausreichend im deutschen Genehmigungsverfahren berücksichtigt habe. So könne der Bohrlärm etwa Schweinswale stören und das Produktionswasser der Bohrplattform, welches Schwermetalle wie Quecksilber enthalte, die Umwelt belasten.

Die Umwelthilfe kündigte nach dem Urteil an, weiter gegen die Erdgasförderung auf See vorzugehen und ihre Klagen gegen die Gasbohrungen in den Niederlanden fortzuführen. Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht hat das OVG nicht zugelassen.

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