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Sébastien Lecornu

Frankreichs Premierminister hat ein Gesetz über die Legalisierung von Sterbehilfe durchgebracht.
vom 17.07.2026
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Frankreichs Premierminister Sébastien Lecornu regiert ohne klare Mehrheitsverhältnisse. (Foto: picture alliance / abaca)
Frankreichs Premierminister Sébastien Lecornu regiert ohne klare Mehrheitsverhältnisse. (Foto: picture alliance / abaca)

Sébastien Lecornu, französischer Premierminister, hat ein festgefahrenes Gesetzgebungsverfahren zur Legalisierung von Sterbehilfe und assistiertem Suizid zu einem erfolgreichen Ende geführt. Das berichtet unter anderem die Catholic-News-Agency. Ähnlich wie in Deutschland wird in Frankreich seit Jahren um das Thema Sterbehilfe gestritten. Ein von Präsident Emmanuel Macron einberufenes Bürgergremium hatte sich für eine Legalisierung ausgesprochen, die französische Nationalversammlung vor mehr als einem Jahr einem Gesetzentwurf zugestimmt, mit dem Sterbehilfe und assistierter Suizid unter strengen Auflagen legalisiert werden sollten. Im Senat wurde das Vorhaben jedoch abgelehnt. Zwei weitere Anläufe, das Gesetz durchzubringen, scheiterten ebenfalls am Senat. Zuletzt forderte die Kammer den Premierminister auf, von dem Gesetzesvorhaben Abstand zu nehmen. Doch Lecornu gab nicht auf. Mithilfe eines Verfassungsartikels, der für solche Pattsituationen der Nationalversammlung ein Letztentscheidungsrecht einräumt, ließ er zuletzt allein die Assemlée Nationale ein viertes Mal abstimmen. Diesmal mit Erfolg. Das nun verabschiedete Gesetz sieht vor, dass Patienten Sterbehilfe durch einen Arzt oder eine Pflegekraft in Anspruch nehmen oder mit Unterstützung eine tödliche Substanz einnehmen dürfen, wenn sie an einer schweren und unheilbaren Erkrankung in einem fortgeschrittenen Stadium leiden und starken, nicht behandelbaren Schmerzen ausgesetzt sind. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen in der Lage sind, eine bewusste und freie Entscheidung zu treffen. Parallel soll die Palliativversorgung in Frankreich verbessert werden. Viele französische Départements haben bisher keine Palliativstation. Ein Teil des verabschiedeten Gesetzes liegt nun noch beim Verfassungsrat zur Prüfung.

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