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Liebe Leserinnen und Leser,

vom 26.05.2016
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und sie lebten glücklich bis an das Ende ihrer Tage … Das wünschen sich Paare, wenn sie vor den Traualtar treten – lebenslänglich sich lieben und treu sein. Welch ein wundervolles Versprechen, welch ein schönes Prinzip: Die Liebe ist unauflöslich! Doch wir wissen zugleich, die Liebe ist zerbrechlich, kein Garant für immer und ewig. Auf etwa 360 000 Eheschließungen pro Jahr kommen in Deutschland rund 170 000 Scheidungen. Das ist die Realität. Und was folgt dann? Nie mehr lieben? Nie mehr sich trauen? Nach katholischem Eheverständnis und Kirchenrecht dürfen Katholiken kein zweites Mal heiraten. Die erste Eheschließung ist unauflöslich. Wer sich dennoch standesamtlich ein zweites Mal verheiratet, dem bleibt die kirchliche Trauung und Teilhabe an allen Sakramenten untersagt. Leben Geschiedene in einer Zweitehe ihre Sexualität aus, so gilt dies als fortwährender Ehebruch und schwere Sünde. Wie sehr Paare unter diesem Dogma leiden, erzählen sie in diesem EXTRA Leben in ihrer Geschichte »Noch einmal lieben«. Zum Glück setzte Papst Franziskus kürzlich diesem starren Prinzip den Gedanken der Barmherzigkeit entgegen. In seinem Schreiben »Amoris Laetitia« – »Die Freude der Liebe«, in dem er sich auch mit der Situation der wiederverheirateten Geschiedenen befasst, befürwortet der Papst eine Abkehr von einem oft rigiden und verurteilenden Denken in der katholischen Sexualethik. Niemand, so lautet einer seiner Kernsätze, dürfe auf ewig verurteilt werden, denn das sei nicht die Logik des Evangeliums. Die Kirche müsse barmherzig sein und auch all diejenigen annehmen, deren Lebenssituation nicht dem kirchlichen Leitbild von Ehe und Familie entspreche. Im Blick auf wiederverheiratete Geschiedene könne nicht mehr allgemein von einer Todsünde gesprochen werden.

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