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Sehr geehrter Herr Verkehrsminister!

vom 18.12.2009
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Gerichtsurteile wie jüngst das Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes haben klargestellt, dass das christliche Kreuz in staatlichen Einrichtungen gegen die Neutralitätspflicht verstößt. Nichtchristliche Bürger könnten vor den Kopf gestoßen werden.

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