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Das Problem der Reinheit

Für das Gebet von Muslimen gibt es besondere Vorschriften. Sie sind in der Schule nicht umsetzbar. Eine Kritik des Berliner Urteils
von Manfred Etscheid vom 23.10.2009
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Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, wonach die staatliche Schule das rituelle Gebet eines Moslems in den Pausen zu dulden habe, hat zu sehr unterschiedlichen Reaktionen geführt. Im nachfolgenden Beitrag begründet Manfred Etscheid, warum im Urteil seiner Erfahrung nach weder die islamischen Gebetsvorschriften noch die Umsetzbarkeit des Urteils hinreichend bedacht wurden.

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