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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 19/2022
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Erinnerungskultur
Die Erinnerung der Anderen

von Anne Strotmann vom 08.10.2022
Der Holocaust gilt in Deutschland als einzigartiges Verbrechen, daran zu erinnern zur Staatsraison. Für den Kolonialismus gilt das nicht, Vergleiche erscheinen oft tabu. Kann man das eine Leid anerkennen ohne das andere zu relativieren?
Unvergleichlich? Den Genozid an den Herero mit dem Holocaust zu vergleichen, ist heikel. (Fotomontage: ullstein bild; pa /zb / Deutsche Fotothek)
Unvergleichlich? Den Genozid an den Herero mit dem Holocaust zu vergleichen, ist heikel. (Fotomontage: ullstein bild; pa /zb / Deutsche Fotothek)
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Geschichtsstudenten an der Uni Haifa im Jahr 1999 befassen sich mit dem Holocaust. Als erste Lektüre bekommen sie vom Professor Joseph Conrads »Herz der Finsternis« (1899). Darin beschreibt der Erzähler die Grausamkeiten in der belgischen Ausbeutungskolonie im Kongo. Er sieht Schwarze Männer für den Bau einer Eisenbahnlinie schuften. Einige haben sich unter Bäume zum Sterben zurückgezogen: »Sie starben langsam – das war ganz klar. Dies waren keine Feinde, keine Verbrecher, sie waren nichts Irdisches mehr, nur noch schwarze Schatten der Krankheit und des Hungers, die durcheinander im grünlichen Schatten lagen.«

Meron Mendel, damals einer der Studenten und heute Direktor der Bildungsstätte Anne Frank in Frankfurt am Main, erzählt dies zu Beginn der internationalen Fachtagung »Beyond: Towards a Fut

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Schlagwörter: HolocaustKolonialismus
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Georg Haigermoser 16.10.2022, 22:49 Uhr:
Wunderbarer Artikel, ausgewogen und befreiend.
Eine Präzisierung möchte ich anbringen. Anne Strotmann schreibt: "Der Begriff »Völkermord« wurde als Reaktion auf die Naziverbrechen geprägt."
Auch das ist ein Beispiel, wie sehr die Debatte bei uns von der "Einmaligkeit des Holocaust" überschattet wird.
Der Begriff "Völkermord" wurde von dem polnisch-jüdischen Juristen Rafael Lemkin geprägt, und zwar schon lange vor dem Holocaust. In den 1920er Jahren arbeitete er sich an der Tatsache ab, dass es nach dem Völkermord an den Armeniern durch die Jungtürken (1915 und folgende) kein völkerrechtliches Instrument gab, solche Verbrechen international zu ahnden.
1933 unterbreitete Lemkin dem in Madrid tagendem Völkerbundgremium erstmals - erfolglos - Vorschläge für eine internationale Konvention gegen Genozid. Damals war die inhumane NS-Politik bereits am Horizont, Lemkin berief sich jedoch ausdrücklich auf den Völkermord an den Armeniern (heute auch unter dem Begriff "Aghet" bekannt).