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Pro und Contra
Grundrechte für Menschenaffen?

Das »Great Ape Project« fordert, Menschenaffen Grundrechte zuzuerkennen: das Recht auf Leben, auf Freiheit und auf Unversehrtheit; seine Aktivisten bemängeln auch die Haltungsbedingungen im Zoo. Kritiker sehen das ganz anders: Aus ihrer Sicht gelten Grundrechte nur für Menschen
vom 13.06.2014
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Ja, denn die Tiere empfinden wie wir

Den Großen Menschenaffen – Orang Utans, Gorillas, Schimpansen und Bonobos – müssen bestimmte Grundrechte zuzuerkannt werden, die bisher nur für Menschen galten: das Recht auf Leben, auf Freiheit und auf körperliche wie psychische Unversehrtheit. Es würde somit als strafbares Unrecht gelten, sie zu jagen, gefangen zu nehmen, zu töten oder ihren Lebensraum zu zerstören. Hierzulande lebende Individuen, die nicht in ihre ursprüngliche Heimat zurückverbracht werden können, dürften nicht mehr in medizinischen Experimenten geschädigt oder unter unwürdigen Bedingungen, in Zoos etwa oder in Zirkussen, gehalten werden. Wir wissen von den Großen Menschenaffen, dass sie über kognitive, soziale und kommunikative Fähigkeiten verfügen, die sich von denen des Menschen allenfalls graduell unterscheiden; emotional empfinden sie genauso wie wir. Naturwissenschaftlich besehen ist es längst nicht mehr haltbar, überhaupt noch zwischen ihnen und uns zu unterscheiden: Die Erbgutunterschiede sind minimal. Es gibt kein vernünftiges Argument, ihnen – sprich: unserer engsten Verwandtschaft – die geforderten Grundrechte vorzuenthalten.

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