Pro und Contra
Grundrechte für Menschenaffen?
Ja, denn die Tiere empfinden wie wir
Den Großen Menschenaffen – Orang Utans, Gorillas, Schimpansen und Bonobos – müssen bestimmte Grundrechte zuzuerkannt werden, die bisher nur für Menschen galten: das Recht auf Leben, auf Freiheit und auf körperliche wie psychische Unversehrtheit. Es würde somit als strafbares Unrecht gelten, sie zu jagen, gefangen zu nehmen, zu töten oder ihren Lebensraum zu zerstören. Hierzulande lebende Individuen, die nicht in ihre ursprüngliche Heimat zurückverbracht werden können, dürften nicht mehr in medizinischen Experimenten geschädigt oder unter unwürdigen Bedingungen, in Zoos etwa oder in Zirkussen, gehalten werden. Wir wissen von den Großen Menschenaffen, dass sie über kognitive, soziale und kommunikative Fähigkeiten verfügen, die sich von denen des Menschen allenfalls graduell unterscheiden; emotional empfinden sie genauso wie wir. Naturwissenschaftlich besehen ist es längst nicht mehr haltbar, überhaupt noch zwischen ihnen und uns zu unterscheiden: Die Erbgutunterschiede sind minimal. Es gibt kein vernünftiges Argument, ihnen – sprich: unserer engsten Verwandtschaft – die geforderten Grundrechte vorzuenthalten.
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Colin Goldner, klinischer Psychologe und Tierrechtsaktivist, ist seit 2011 Koordinator des Great Ape Project und Autor des Buches »Lebenslänglich hinter Gittern« (Alibri-Verlag, Aschaffenburg 2014).
Theo Pagel ist Direktor des Kölner Zoos und seit Juni 2013 Präsident des Verbands Deutscher Zoodirektoren. Im Kölner Zoo leben Gorillas, Orang-Utans und Bonobos.
