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Stasi-Mobbing und der Wert von Zivilcourage

Ein neuer Gesetzentwurf und die Schwierigkeiten bei der Rehabilitierung politisch Verfolgter der DDR.
von Michael Beleites vom 25.08.2000
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Zum 17. Juni, dem Jahrestag des Volksaufstandes in der DDR von 1953, stellte Günter Nooke den Gesetzentwurf für ein »Drittes SED-Unrechtsbereinigungsgesetz« vor. Danach sollen politisch Verfolgte mit einer Haftzeit von mindestens einem Jahr und Verfolgte ohne Haft mit einer Verfolgungszeit von mindestens zwei Jahren eine monatliche Zahlung von 1000 Mark als »Ehrenpension« erhalten, jüngere Personen längstens für zehn Jahre. Gleichzeitig soll die bestehende Haftentschädigung von 600 auf 1000 Mark pro Haftmonat erhöht werden.

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