Leserbrief
Keine Sonderrechte
Das Grundgesetz ist für alle gleich – auch Politiker haben keine Sonderstellung zu beanspruchen. Persönliche verbale sprachliche Beleidigungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch gut aufgehoben. Das Strafmaß ist mit einer Ordnungswidrigkeit mit einer gestaffelten Geldstrafe zu ahnden mit bis zu 20 000 Euro. Das Grundgesetz ist für alle gleich, ob Politiker, Abgeordneter, Rentner. Privilegien sind in der modernen Demokratie im 21. Jahrhundert überflüssig. Sprache kann die Würde der Person verletzen und bedarf lediglich einer Änderung der Textfassung im Grundgesetz zur Klarheit. Das gelingt nur mit einer Mehrheit im Bundestag. Thomas Bartsch-Hauschild, publik-forum.de

