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Kolonialgeschichte
Nachfahren eines deutschen Kolonialbeamten dürfen bleiben

Eine Familie kam mit deutschen Pässen aus Togo nach Deutschland. Doch vor fünf Jahren wurde ihnen die Staatsangehörigkeit aberkannt. Seither kämpfen die drei Schwestern und ihre Kinder um ein Bleiberecht.
vom 07.07.2026
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Darf bleiben: Die Familie Liebl aus Togo. (Foto: PA / DPA / Christoph Reichwein)
Darf bleiben: Die Familie Liebl aus Togo. (Foto: PA / DPA / Christoph Reichwein)

Eine Familie aus Siegen, der die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt worden ist, darf zunächst an ihrem Wohnort bleiben. Der Fall wirft ein Licht auf die deutsche Kolonialgeschichte und den Umgang mit Nachfahren von Kolonialbeamten. Im Mittelpunkt stehen drei Schwestern und ihre insgesamt fünf Kinder, die aus Togo stammen und seit 2020 in Deutschland leben. Der Urgroßvater der Frauen ist ein deutscher Kolonialbeamter namens Friedrich Liebl. Während eines Aufenthalts in Togo heiratete er eine Frau aus der damaligen deutschen Kolonie. Die drei Schwestern heißen ebenfalls Liebl. Aufgrund ihrer Abstammung erhielten sie von der deutschen Botschaft in Togo deutsche Pässe und siedelten nach Deutschland über. Doch 2021 wurden ihnen die Pässe entzogen. Zwei Gerichte urteilten: Die Ehe des Urgroßvaters sei nach »Stammessitte« geschlossen worden und habe keine Gültigkeit. Als »unerlaubt eingereiste Ausländer« sollten die Frauen und Kinder in eine Erstaufnahmeeinrichtung in Karlsruhe umziehen. Nachdem ihr Fall öffentlich wurde, erhielten sie nun zumindest eine Duldung und können in Siegen bleiben.

Dieser Artikel stammt aus Publik-Forum 13/2026 vom 10.07.2026, Seite 31
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