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Leserbrief
Patientenverfügung

vom 25.06.2024
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Zu: »›Ich bin froh, dass jetzt alles geregelt ist‹« (10/2024, Seite 50-52)

Auch in der Altersgruppe der 90-Jährigen werden nur selten erforderliche medizinische Maßnahmen, nach einfühlsamer Beratung, abgelehnt. Allerdings habe ich niemanden erlebt, der ohne Großhirnfunktion monate- oder jahrelang dahinvegetieren wollte. Eigentlich kann eine Patientenverfügung kurz sein: »Mein kalendarisches Alter ist kein Grund auf indizierte Maßnahmen moderner Medizin zu verzichten. Sollte allerdings infolge Krankheit, Unfall oder erfolgloser Therapie – nach dem Urteil mehrerer Ärzte – ein dauerhafter Ausfall der Hirnfunktion bestehen, sodass eine reproduzierbare Kommunikation auf einfache Alternativfragen, zum Beispiel durch Blinzeln, nicht mehr möglich sein wird, sind alle lebensverlängernden Therapien zu beenden. Dies gilt auch für die Flüssigkeitszufuhr durch Infusionen oder Sonden. Beim entferntesten Verdacht auf Schmerzen oder Angstzustände hat eine potente Medikation zu erfolgen.« Rudolf Grzegorek, Görlitz

Dieser Artikel stammt aus Publik-Forum 12/2024 vom 28.06.2024, Seite 62
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