Flüchtlingshelfer muss Strafe zahlen

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Weil er sich einem Polizisten bei einer Abschiebung in den Weg gestellt hatte, wurde ein Mitarbeiter der Flüchtlingshilfe Lippe vom Landgericht Detmold zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt. Der Flüchtlingsberater habe den Beamten in einer Drehbewegung mit dem Arm am Oberkörper getroffen. Deshalb wurde die Tat nicht als Widerstand gegen einen Vollzugsbeamten eingestuft, sondern als tätlicher Angriff. Der Verteidiger des Helfers sieht dies als »äußerst bedenklich« an, berichtet das Online-Portal Migazin. Es stehe zu befürchten, dass sich hierdurch Menschen von Protestaktionen und öffentlicher Kritik abschrecken ließen. Im ersten Quartal 2020 wurden im Vergleich zum Vorjahr weniger Menschen aus Deutschland abgeschoben – wegen der Corona-Pandemie.