Helmut Kohl, die Stasi und die deutsche Einheit
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Unglaubliches ist geschehen: Ex-Bundeskanzler Helmut Kohl glaubt, die Veröffentlichung von Abhörprotokollen der DDR-Staatssicherheit für den parlamentarischen Untersuchungsausschuss dadurch verhindern zu können, dass er dem Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen ein Ultimatum stellt. Wenn der binnen 14 Tagen nicht die Geheimhaltung der Abhörprotokolle sicherstelle, werde er, Helmut Kohl, Rechtsmittel gegen ihn einlegen.
Man muss sich nur einmal die Rechtslage vor Augen führen, um die Absurdität dieses Vorgehens zu ermessen. Paragraf 22 des Gesetzes über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR, das noch unter Helmut Kohl vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, stellt klar fest: »Das Recht auf Beweiserhebung durch parlamentarische Untersuchungsausschüsse nach Artikel 44 Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes erstre