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Presserat knickt ein

vom 07.04.2017
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Die Initiative »Neue Deutsche Medienmacher« kritisiert, dass der Presserat seine Richtlinien zum Diskriminierungsschutz aufgeweicht habe. Er gebe damit jenen Stimmen nach, die ihre Vorurteile in der Berichterstattung über Straftaten bestätigt sehen wollen. Der Hintergrund: Der Presserat hat in dieser Woche beschlossen, seine Regeln für die Kriminalitätsberichterstattung zu ändern. Bisher hieß es im Pressekodex: Bei der Berichterstattung über Straftaten soll die Zugehörigkeit eines Verdächtigen oder Täters zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt werden, wenn ein »begründeter Sachbezug« zur Straftat besteht. Künftig kann die Zugehörigkeit erwähnt werden, wenn »ein begründetes öffentliches Interesse« besteht. Diese Änderung komme, so die Initiative, rechten Populisten entgegen, die häufig behaupten, Flüchtlinge oder Muslime seien kriminell.

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