Schutz für Opfer rechter Gewalt
Das Land Brandenburg hat als einziges Bundesland ein Bleiberecht für Opfer rechter Gewaltstraftaten angeordnet. In dem Erlass ist zur Begründung genannt, dem Opfer solle Sicherheit und Schutz geboten werden und es solle eine Wiedergutmachung erfahren. Das seien dringende humanitäre Gründe im Sinne des Aufenthaltsgesetzes des Bundes. Mit dem Erlass des Innenministeriums wurde ein Beschluss des Landtags umgesetzt.
In Berlin prüft aktuell der Senat laut Innensenator Andreas Geisel (SPD), sich dem Brandenburger Erlass anzuschließen. Andere Länder wollen das weitere Vorgehen allgemein prüfen, darunter Schleswig-Holstein und Thüringen. Das bayerische Innenministerium teilte hingegen mit, für einen solchen Erlass sehe man keinen Bedarf. Die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl begrüßte den Brandenburger Erlass. »W

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