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Schutz für Opfer rechter Gewalt

vom 27.01.2017
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Das Land Brandenburg hat als einziges Bundesland ein Bleiberecht für Opfer rechter Gewaltstraftaten angeordnet. In dem Erlass ist zur Begründung genannt, dem Opfer solle Sicherheit und Schutz geboten werden und es solle eine Wiedergutmachung erfahren. Das seien dringende humanitäre Gründe im Sinne des Aufenthaltsgesetzes des Bundes. Mit dem Erlass des Innenministeriums wurde ein Beschluss des Landtags umgesetzt.

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