Sorgerecht mit Tücken
Als wir vor vier Jahren das gemeinsame Sorgerecht beantragten, kam mir das schon kurios vor: Den Antrag hatte mein Partner gestellt, der Vater des ungeborenen Kindes. Da wir nicht verheiratet waren, war ich beim Jugendamt dabei und bestätigte, dass der lockige Zimmermann, der auf dem Hocker neben mir saß, tatsächlich der Erzeuger sei. Die Sachbearbeiterin beäugte meinen runden Bauch und lächelte: »Das ist doch schön, dass sie so an einem Strang ziehen.« Dass wir das gemeinsame Sorgerecht schon vor der Geburt beantragten, hatte einen Grund: Falls mir bei der Geburt »etwas passiert« wäre, wäre der Vater berechtigt gewesen, das leibliche Kind zu sich nehmen.
Seit ein paar Tagen haben Väter in Deutschland mehr Rechte. Väter können – auch gegen den Willen der Mutter – das Sorgerecht für ihre Kinder erhalten, so hat der Bundestag entschieden. »Das neue Sorgerecht nimmt den gesellschaftlichen Wandel auf«, heißt es in einer Presseerklärung. Doch ein Detail ist brisant: Das Antragsverfahren wurde so vereinfacht, dass Mütter viel weniger Chancen haben, sich dagegen zu wehren, wenn sie die Sorgerechtsteilung eben nicht wollen. In extremen Fällen steht dann das Kindeswohl hinter väterlichen Rechten zurück.
Nicht alle getrennten Eltern sind in der Lage, sich einvernehmlich abzusprechen, denn Trennungen verletzen oft Gefühle. Ich weiß von Müttern, deren Expartner sich bei jeder Entscheidung, die gemeinsam getroffen werden muss, querstellen: Die Einschulung verlangt »gemeinsam« Erziehenden zwei Unterschriften ab, genauso wie auch Therapien oder die Wahl des Religionsunterrichts. Wenn Mütter umziehen – aus beruflichen Gründen oder weil sie die Nähe ihrer Familie suchen – wird´s oft kompliziert. Daran sind nicht pauschal die Väter schuld. Doch wenn Eltern sich um Kleinkram streiten, wäre für Kinder vieles einfacher, wenn nur einer das Sagen hätte.
Einvernehmlich zusammenlebende Eltern eines Kleinkindes haben künftig auch ein bleibendes Problem: Der Vater muss sich das Sorgerecht auch in diesem Fall im gerichtlichen Schnelldurchlauf erzwingen. Besser wäre es, Eltern gleich bei der Vaterschaftsanerkennung über die gemeinsame Sorge entscheiden zu lassen. Im Falle einer Trennung wäre ein gerichtliches Eingreifen früh genug.
Menschen können sich in der Wahl ihres Partners irren – und das erst bemerken, wenn ein Kind unterwegs ist. Sechs Wochen haben Mütter nun die Gelegenheit, zum Antrag des Vaters auf Sorgerecht Stellung zu nehmen. Tun sie das nicht, entscheidet das Gericht. Und sieht dies keine Gründe, die dem Kindeswohl entgegenstehen, bekommt der Vater grundsätzlich das Sorgerecht. Die Richter müssen Vater, Mutter und Jugendamt nicht anhören – und können theoretisch über ihre Köpfe hinweg entscheiden.
Das mögen Extremfälle sein, doch was ist, wenn eine Mutter sechs Wochen nach der Geburt krank oder zu entkräftet ist, um rechtzeitig zu intervenieren? Wenn sie nicht überblickt, was auf sie zukommt, ihre Deutschkenntnisse zu schlecht ist, um ein amtliche Schreiben zu verstehen? Anstatt gerichtlich über die Köpfe von Eltern hinweg zu entscheiden, sollte man ihnen Mediation und Beratung ermöglichen, wenn sie die Sorgerechtsteilung nicht wollen, oder sich noch nicht entschieden haben.
Alles in allem: Das neue Gesetz gibt den Vätern mehr Rechte, es gewährleistet aber nicht die genaue Prüfung, ob wirklich zum Wohle des Kindes entschieden wird. Das neue Sorgerecht ist gut gemeint – aber nicht so gut, wie es sein müsste.
