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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 16/2015
Der Inhalt:

Pro und Contra: Sollen Fußballvereine für Polizeieinsätze bei Spielen zahlen?

Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen verursachen hohe Kosten. Das klamme Bundesland Bremen stellt diese demnächst den Veranstaltern in Rechnung. Ein Konzept für ganz Deutschland?
vom 28.08.2015
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Thomas Vorberger (links) sagt: Fußballvereine engagieren sich vielerorts bereits aktiv gegen Gewalt; Polizeieinsätze sollte der Staat zahlen. Ulrich Mäurer widerspricht: Nicht einzelne Vereine sollen für Polizeieinsätze aufkommen, sondern die DFL soll zahlen. (Fotos: privat; Pressebild)
Thomas Vorberger (links) sagt: Fußballvereine engagieren sich vielerorts bereits aktiv gegen Gewalt; Polizeieinsätze sollte der Staat zahlen. Ulrich Mäurer widerspricht: Nicht einzelne Vereine sollen für Polizeieinsätze aufkommen, sondern die DFL soll zahlen. (Fotos: privat; Pressebild)
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Thomas Vorberger: Nein, das ist Aufgabe des Staates

Jede Art von Polizeieinsatz ist ein Hoheitseinsatz, auch die Einsätze bei Fußballspielen. Somit müssen die Kosten vom Staat übernommen werden. Auch die Einordnung als Hochrisikospiel nehmen die staatlichen Behörden vor. Dabei wird die Einschätzung des Vereins oder großer Fangruppen nicht berücksichtigt. Zudem gilt die neue Regelung in Bremen bisher nur für den Fußball und nicht auch für andere Großveranstaltungen, wie zum Beispiel den Bremer Freimarkt, während dessen es immer wieder zu Auseinandersetzungen kommt. Hier werden Fußballvereine deutlich benachteiligt. Im Fall von Werder Bremen nicht nur im Vergleich zu den anderen Großveranstaltungen, sondern auch im Vergleich zu anderen Vereinen in Deutschland. D

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Hanna Leinemann 13.09.2015, 12:16 Uhr:
So, wie Bremen die Regelungen getroffen hat, kann ich es nur begrüßen, daß u. a. auch die DFL zu den Kosten eines Polizeieinsatzes herangezogen wird. - Die anderen Bundesländer werden schon nachziehen, wenn eine Gerichtsentscheidung entsprechend positiv ergangen ist resp. die DFL von sich aus einsichtig reagiert. -

Klaus Peter Schaumann 30.08.2015:
Ich stimme der Argumentation des Herrn Ulrich Mäurer uneingeschränkt zu. Die anderen Bundesländer sollten es dem Stadtstaat Bremen gleichtun und dazu die gesetzlichen Voraussetzung schaffen.

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