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Presserat angerufen

vom 13.01.2017
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Nach dem Terroranschlag von Berlin sind beim Deutschen Presserat 25 Beschwerden über die Berichterstattung eingegangen. Sie richten sich vor allem gegen ein Live-Video vom Tatort, die unverpixelte Darstellung des getöteten Lkw-Fahrers und Bilder der Leiche eines Mannes, den man zunächst für den Attentäter gehalten hatte, wie Presserats-Sprecherin Edda Eick dem Evangelischen Pressedienst in Berlin sagte.

Die Beschwerden stützten sich vor allem auf Ziffer 11 des Pressekodex, die die unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid verbietet, und Ziffer 8 zum Schutz der Persönlichkeit, sagte Eick. Der Pressekodex des Deutschen Presserats enthält Regeln für die tägliche Arbeit von Journalisten. Bei Verstößen kann das Gremium einen Hinweis, eine Missbilligung oder eine Rüge aussprechen.

Die Berliner Morgenpost war nach dem Anschlag in die Kritik geraten, weil ein Redakteur der Tageszeitung auf Facebook live vom Tatort gestreamt hatte. Auch Verletzte waren im Bild. Die Redaktion nahm das Video aus dem Netz und ersetzte es durch eine gekürzte Version.ê

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