PID: Moral und Mündigkeit?
Der Deutsche Bundestag hat am 7. Juli entschieden, dass die Präimplantationsdiagnostik (PID) in bestimmten Fällen erlaubt wird. 326 Abgeordnete stimmten einer Reglung zu, wonach die PID im Grundsatz verboten ist aber erlaubt wird, wenn Eltern die Veranlagung zu einer schwerwiegenden Erbkrankheit haben oder wenn eine Tot- beziehungsweise eine Fehlgeburt droht. Eine Beratung ist Pflicht, und eine Ethikkommission muss in jedem Einzelfall über die Zulassung zur PID entscheiden. Möglich ist sie nur an wenigen lizensierten Zentren. Für ein komplettes Verbot der PID sprachen sich 260 Abgeordnete aus, acht enthielten sich. Ein Kompromissentwurf, der die PID ebenfalls erlaubte aber strengere Kriterien vorsah, war zuvor mit 58 Stimmen gescheitert. Bei der Entscheidung war der Fraktionszwang aufgehoben worden. Befürworter und Gegner der PID fanden sich in allen Fraktionen
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