Der Sieg des Massenmörders
Immerhin: Die online-Ausgabe der norwegischen Tageszeitung Dagbladet bietet ihren Usern einen Button an, mit dem sie sämtliche Nachrichten über Anders B. ausblenden können. Ganz anders verfuhren leider die meisten europäischen Medien, auch die deutschen. An jedem Gerichtstag stellten sich Journalisten in die 200 Meter lange Schlage vor dem Gericht in Oslo. Unter Verweis auf das hohe öffentliche Interesse bildeten sie den Massenmörder nach seinem ersten Auftritt vor Gericht teilweise in triumphaler Pose ab und stellten minutiös seine krude Weltsicht dar, mit der er den Mord an 77 Menschen rechtfertigte. Gestern, am achten Gerichtstag, kamen erstmals Überlebende des Massakers vor Gericht zu Wort.
Viele Medien unterstützen den Massenmörder unfreiwillig, aber tatkräftig
Natürlich hat die Öffentlichkeit ein Recht darauf, zu erfahren, was in diesem Prozess gesagt wird. Doch die üppige Berichterstattung, die fotografische Darstellung der brutalen Posen von Anders B. besorgten letztlich das Geschäft des Massenmörders. Von Selbstliebe beherrscht und ohne jede Empathie für die Opfer verfolgt er in diesem Prozess klare Ziele: Zum einen will er auf keinen Fall als »unzurechnugsfähig« erscheinen, sondern als bewusst handelnder Stratege. Zum anderen will er möglichst vielen Menschen seinen Hass auf Muslime nahebringen - und diese als Gefahr für das Abendland brandmarken. Viele Medien haben ihn dabei unfreiwillig, aber tatkräftig unterstützt. Wer die Berichte verfolgte, muss von einem Sieg des Massenmörders sprechen. Wie schockierend muss das für die Hinterbliebenen der Opfer und die Verletzten sein?
Es mag im Konkurrenzkampf um Einschaltquoten und Auflagen absurd klingen: Doch bei einem narzisstischen Täter wie Anders B. wäre eine andere Strategie nötig. Nämlich nur kurz über den Prozess zu berichten, um den Täter dann bewusst zu ignorieren - und die Opfer in den Mittelpunkt zu stellen. Absurd? Zumindest Publik-Forum beendet mit diesem Kommentar seine Berichterstattung über B.´s Selbstdarstellung vor Gericht.
