Kirchliches Arbeitsrecht
Zögerlicher Rückzug aus dem Schlafzimmer
von
Christoph Fleischmann
vom 29.11.2022
Doppelmoral: Die Kirche hat sich vom Moralempfinden der Gesellschaft getrennt (Zeichnung: PA/Die Kleinert/Kostas Koufogiorgos)
Wer bei der katholischen Kirche oder Caritas gearbeitet hat und katholisch war, für den galt: Scheidung und kirchlich unzulässige Wiederverheiratung können ein Kündigungsgrund sein, genauso wie das Eingehen einer gleichgeschlechtlichen eingetragenen Partnerschaft. Denn: »Von den katholischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird erwartet, dass sie die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre anerkennen und beachten«, hieß es bisher in der »Grundordnung des kirchlichen Dienstes« für Kirche und Caritas.
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Datum der Erstveröffentlichung: 28.11.2022

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