Verstaatlichung von Wohnungen
Bund will Enteignungen verbieten
In Berlin könnte es zum Präzedenzfall kommen: 2021 hatte sich die Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner in einem Volksentscheid dafür ausgesprochen, große Wohnungsbaugesellschaften, die als Mietentreiber und unsoziale Vermieter gelten, teilweise zu enteignen. Rechtlich bindend ist der Volksentscheid nicht. Die bisherige Koalition aus CDU und SPD dachte auch nicht daran, ihn umzusetzen.
Doch im September wird in Berlin gewählt. In Umfragen führt derzeit die Linkspartei. Die könnte als Teil einer neuen Regierungskoalition Ernst machen. Um dem zuvorzukommen, hat die Bundesregierung angekündigt, Enteignungen von Wohnungsbeständen durch Landesgesetze zu verbieten. Die Koalition aus Union und SPD fürchtet, dass die Unternehmen weniger investieren, sollten Enteignungen möglich werden. Ob ein Bundesgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar wäre, ist jedoch fraglich: Grundsätzlich sind dort Vergesellschaftungen möglich.

