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Verstaatlichung von Wohnungen
Bund will Enteignungen verbieten

Nach der Landtagswahl in Berlin könnte dort ein Volksentscheid umgesetzt werden, der vorsieht, die Bestände privater Wohnungsbaugesellschaften teilweise zu vergesellschaften. Das wollen CDU und SPD verhindern.
vom 21.07.2026
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Wohnen wird zum Luxus: In Berlin sind die Mieten in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Eine der Ursachen ist die Privatisierung kommunaler Wohnungsbestände. (Foto: IMAGO IMAGES  / Sabine Gudath)
Wohnen wird zum Luxus: In Berlin sind die Mieten in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Eine der Ursachen ist die Privatisierung kommunaler Wohnungsbestände. (Foto: IMAGO IMAGES / Sabine Gudath)

In Berlin könnte es zum Präzedenzfall kommen: 2021 hatte sich die Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner in einem Volksentscheid dafür ausgesprochen, große Wohnungsbaugesellschaften, die als Mietentreiber und unsoziale Vermieter gelten, teilweise zu enteignen. Rechtlich bindend ist der Volksentscheid nicht. Die bisherige Koalition aus CDU und SPD dachte auch nicht daran, ihn umzusetzen.

Dieser Artikel stammt aus Publik-Forum 14/2026 vom 24.07.2026, Seite 29
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Doch im September wird in Berlin gewählt. In Umfragen führt derzeit die Linkspartei. Die könnte als Teil einer neuen Regierungskoalition Ernst machen. Um dem zuvorzukommen, hat die Bundesregierung angekündigt, Enteignungen von Wohnungsbeständen durch Landesgesetze zu verbieten. Die Koalition aus Union und SPD fürchtet, dass die Unternehmen weniger investieren, sollten Enteignungen möglich werden. Ob ein Bundesgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar wäre, ist jedoch fraglich: Grundsätzlich sind dort Vergesellschaftungen möglich.

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