Zur mobilen Webseite zurückkehren

Pro und Contra
Wahlrecht ab Geburt?

Jeder hat eine Stimme bei Wahlen in Deutschland. Aber erst ab 18 Jahren. In sieben Bundesländern können Jugendliche ab 16 Jahren an Kommunalwahlen teilnehmen, in Brandenburg und Bremen auch an Landtagswahlen. Der Deutsche Familienverband fordert jetzt das Wahlrecht ab Geburt, das zunächst die Eltern ausüben. Aber ist das mit dem Prinzip der Wahlgleichheit – »one man, one vote« – zu vereinbaren?
vom 26.05.2017
Artikel vorlesen lassen

Ja, Kinder sollen wählen!

Lasst die Kinder an die Urnen! Die Forderung provoziert und soll es auch! Denn es geht darum, das Grundgesetz ernst zu nehmen. Und den 13 Millionen Kindern und Jugendlichen in diesem Land, die in Sonntagsreden gerne als »unsere Zukunft« gepriesen werden, eine Stimme zu geben. Im doppelten Sinne. »Nur wer wählt, zählt«, hat der Deutsche Familienverband eine Kampagne überschrieben, in der er sich für das Wahlrecht von Geburt an starkmacht. Ich finde das richtig. Denn wir sind eine kinderunfreundliche Gesellschaft, unsere Wirtschaft ist kinderfeindlich, und unsere Politik lässt gerne außer Acht, dass es die jungen Menschen von heute sind, die morgen mit unseren Entscheidungen zu leben haben. Nur: Diese jungen Menschen sind politisch rechtlos. Im Moment entscheiden wir Alten die Wahlen, auch weil wir viele sind.

  Gedruckt + Digital  
  Digital  

Hören Sie diesen Artikel weiter mit P F plus:

4 Wochen freier Zugang zu allen P F plus Artikeln inklusive ihh Payper.

Jetzt für 1,00 Euro testen!

Publik-Forum
Publik-Forum
Einen Moment bitte...
0:000:00
1.0