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Wird die Kirche ein normaler Arbeitgeber?

Arbeitsgericht in Hamm hebt pauschales Streikverbot auf. Auch die katholische Kirche lockert den »dritten Weg«
von Christoph Fleischmann vom 27.04.2011
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Ein kleiner Streik im Jahr 2009 hat eine große Wirkung: »In der Diakonie darf jetzt gestreikt werden«, kommentiert Jens Ortmann das Urteil des Landesarbeitsgerichtes Hamm vom 13. Januar. Ortmann war im Jahr 2009 Mitarbeitervertreter im Evangelischen Krankenhaus Bielefeld, als dort gestreikt wurde. Nur an wenigen Orten kam es damals zum Streik – die Wirkung muss man als »historisch« bezeichnen: Der Streik war Anlass für den ersten Arbeitsgerichtsprozess über das Streikrecht in der Kirche. Die Evangelische Kirche von Westfalen klagte zusammen mit der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers und deren Diakonie-Verbänden gegen ver.di. Das Gericht sollte der Gewerkschaft verbieten, in kirchlichen Einrichtungen zu Streiks aufzurufen. In der ersten Instanz gewann die Kirche, die zweite Instanz in Hamm wies nun die Klage der Kirchen zurück. Jens Ortmann sieht die Auffassung der kirchlichen Mitarbeitervertreter bestätigt, dass auch für sie das im Grundgesetz verbriefte Streikrecht gelte.

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