Pro und Contra
Soll Paragraf 218 abgeschafft werden?
Sabine Demel:
Nein, Abtreibung ist kein Menschenrecht!
Dass es immer weniger Ärztinnen und Ärzte gibt, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, ist problematisch. Und dass sie von manchen Kreisen stigmatisiert werden, ebenso. Aber: Abtreibung ist kein Menschenrecht. Und deshalb auch nein: §218 StGB darf nicht abgeschafft werden! Denn so, wie er seit 1995 formuliert ist, ist er einzigartig in Europa – einzigartig genial. Warum? Weil sich der deutsche Gesetzgeber nicht mit der einfachen Lösung des Entweder-oder begnügt, entweder nur das Lebensrecht des Ungeborenen oder nur das Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Frau zu schützen. Sondern er wagt es, die Spannung zwischen diesen beiden Rechten auszuhalten, sowohl für das Lebensrecht als auch für das Selbstbestimmungsrecht einzutreten. Das tut er, indem er den Schwangerschaftsabbruch mit einer Strafe bedroht und zugleich Straffreiheit gewährt, wenn sich die schwangere Frau vor dem Schwangerschaftsabbruch der gesetzlich geregelten Beratung gestellt hat. Man kann diese Regelung als Beratungspflicht mit Strafverzicht bezeichnen. Ihr Kernstück ist die zielorientierte und zugleich ergebnisoffene Beratung – zielorientiert für das ungeborene Leben und ergebnisoffen für das Entscheidungsrecht, aber auch die Entscheidungspflicht der schwangeren Frau. Einfach ist diese Regelung nicht, einfach auszuhalten auch nicht. Aber sie trägt am überzeugendsten der Tatsache Rechnung, dass es für die einzigartig komplexe Situation des Schwangerschaftskonflikts keine befriedigende Lösung geben kann, sondern nur eine bestmögliche Bewältigung. Und die besteht eben darin, den Menschen von Anfang an zu schützen, ohne deshalb die schwangere Frau in ihrer Not allein zu lassen oder zu verurteilen.
Hedwig Meyer-Wilmes
Ja, der Frauenleib ist kein öffentlicher Ort!
Abtreibung wird in Deutschland als ein »Delikt gegen das Leben«, also direkt hinter Mord und Totschlag gesehen. Diese Gegenüberstellung von Schwangerer und Leben habe ich nie verstanden. Wieso wird das Leben von Frauen immer nur mit Selbstbestimmung assoziiert und der Fötus mit Leben? 1975 stimmte der Bundestag einer Fristenlösung zu, doch das Bundesverfassungsgericht widersprach. Das »ungeborene Leben« habe Vorrang vor dem Selbstbestimmungsrecht. 1976 erlaubte das Indikationsmodell einen Abbruch nach einer Vergewaltigung, bei einer Beeinträchtigung des Fötus, bei einer medizinischen Indikation oder wenn eine soziale Notlage vorlag. Die meisten Abtreibungen wurden mit sozialer Not begründet. Anders gesagt: das Selbstbestimmungsrecht von Frauen wurde über einen Umweg im Ansatz garantiert. Es zwang aber abtreibungswillige Frauen, soziale Bittstellerinnen zu werden. 1995 wurde die Beratungsregelung eingeführt. So wurde die Frau zu einer beratungsbedürftigen Klientin herabgewürdigt. Der Staat hat eine Schutzpflicht für Leben und Gesundheit. Aber niemand hat ein Leistungsrecht am Körper eines anderen Menschen, auch der Fötus nicht. Man kann es drehen, wie man will: Die Austragung oder der Abbruch einer Schwangerschaft ist die Entscheidung der jeweiligen Frau. Die zeugenden Männer bleiben in der Rechtsprechung nicht existent und in der Beratung unsichtbar. Man stelle sich vor, auch sie müssten mit unbekannten Professionellen austauschen, was für oder gegen ein Kind in ihrer derzeitigen Situation spricht. Seit 1995 hat sich unsere Gesellschaft rapide verändert. Aber der Unterleib der schwangeren Frau ist ein öffentlicher Ort geblieben, bei dem Staat, Gerichte und Werteinstitutionen mitreden. Ein unhaltbarer Zustand.
Sabine Demel, geb. 1962, ist katholische Theologin. Sie ist Professorin für Kirchenrecht in Regensburg und Vorsitzende der Schwangerenkonfliktberatungsstelle »Donum vitae« in Bayern.
Hedwig Meyer-Wilmes, geb. 1953, war Hochschullehrerin für Feministische Theologie in Nijmegen, Gastprofessorin für Frauenstudien in Leuven und ist Kommunalpolitikerin für die Grünen.

