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Sollen Mitarbeiter der Diakonie streiken?

von Eva Kerkemeier, Christoph Künkel vom 09.02.2012
Streiken dürfen Mitarbeiter von Diakonie und Caritas nicht. Der »Dritte Weg« der Kirchen setzt auf Verhandlungen in arbeitsrechtlichen Kommissionen. Was aber, wenn keine Einigung möglich wird? Ist das kirchliche Arbeitsrecht zu halten? Lesen Sie das Pro- und Contra
Streiken, wenn nichts mehr geht? Bei Diakonie und Caritas bis heute verboten. (Foto: iStock)
Streiken, wenn nichts mehr geht? Bei Diakonie und Caritas bis heute verboten. (Foto: iStock)
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Soll Streik bei der Kirche erlaubt sein? JA, sagt Eva Kerkemeier:

JA, KIRCHLICHEN MITARBEITERIN STEHT EIN STREIKRECHT GENAUSO ZU wie allen anderen Beschäftigten. Im Zweifel können nur dadurch zuverlässige und menschengerechte Einkommens- und Arbeitsbedingungen durchgesetzt und festgeschrieben werden.

Die Frage nach Streik und Tarifverträgen für kirchliche Beschäftigte ist längst nicht mehr nur eine juristische, sondern im gleichen Maße eine politische und moralische. Wie lange wollen die Kirchen in Deutschland auf Sonderrechten gegenüber ihren Beschäftigten beharren, die europaweit ihresgleichen suchen? Die Kirchen legen fest, welchen Glauben sie vertreten möchten; aber was hat eine hoch stilisierte Debatte um die Religionsfreiheit in Arbeitsbeziehungen zu Krankenschwestern, Ärzten, Verwaltungsangestellten oder Hilfskräft

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