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Leserbrief
Vorkriegsstimmung

vom 16.12.2025
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Danke für die Artikel von Christoph Fleischmann zur EKD-Friedensdenkschrift und zur EKD-Synode. Nach Lektüre der Denkschrift kann ich der Kritik nur zustimmen: Die Denkschrift macht »gerechten Frieden« zu ihrem Thema; sie lässt diesen aber als militärisch realisierbares Ziel erscheinen. Wo hat Krieg jemals zu »gerechtem Frieden« geführt? Die Erfahrungen der Bundeswehr im Rahmen von Nato-Einsätzen seit dem Jugoslawien-Krieg weisen in eine andere Richtung! Nirgendwo in der Denkschrift finde ich eine Aktualisierung des Gebotes der Feindesliebe als Auftrag zur »Entfeindung«, das heißt zur Enttarnung und zum Abbau von Feindbildern, die auf beiden Seiten jeder Front zur psychologischen Kriegsführung gehören. Unkritisch transportiert die Denkschrift gängige Feindbilder, als wären sie selbstverständlich gültige Wahrheit. So beschwört die Denkschrift zwar den Frieden als primäre Aufgabe der Kirchen, scheint aber in ihrem gesamten Eindruck eher den Anschluss an eine Vorkriegsstimmung zu suchen, die sich in unserem Land zunehmend verbreitet. Sollen auch die Kirchenmitglieder »kriegstüchtig« werden, auch wenn dies Wort besser zu vermeiden ist? Wolfgang Lenk, Hamburg

Dieser Artikel stammt aus Publik-Forum 24/2025 vom 19.12.2025, Seite 62
Endlich Stille
Endlich Stille
Die Schriftstellerin Iris Wolff über die Welt jenseits des Lärms

Die Folgen des Satzes der EKD-Denkschrift »Der Besitz von Nuklearwaffen kann sicherheitspolitisch notwendig sein« sind gravierend: Die Kernaussage des Richterspruchs des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in Den Haag vom 8. Juli 1996 zur Frage von Besitz, Lagerung und Drohung mit Atomwaffen besteht darin, dass die Androhung und der Gebrauch von Atomwaffen generell gegen die Regeln des für bewaffnete Konflikte geltenden Völkerrechts verstoßen würden, im Besonderen gegen die Prinzipien und Regeln des sogenannten humanitären Kriegsvölkerrechts. In der Bundesrepublik Deutschland sind nach Art. 25 Grundgesetz die »allgemeinen Regeln des Völkerrechts«, zu denen auch die vom IGH in seiner Entscheidung herangezogenen Grundsätze des sogenannten humanitären Kriegsvölkerrechts gehören, »Bestandteil des Bundesrechtes«, das vom Gesetzgeber, von der Regierung, der Verwaltung und den Gerichten strikt zu beachten ist (Art. 20 Abs. 3 GG); sie »gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes«. Offenbar nicht für die EKD! Die Denkschrift stellt sich mit dem Satz zur Notwendigkeit von Nuklearwaffen außerhalb des (Kriegs-)Völkerrechts und des Grundgesetzes. Wann werden die Verantwortlichen der EKD-Schrift diesen katastrophalen Satz korrigieren? Clemens Ronnefeldt, Freising

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