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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 20/2015
Der Inhalt:

Neues Arbeitsrecht

vom 23.10.2015
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Besser spät als nie! Die Bischöfe aus Eichstätt, Regensburg und Passau übernehmen nun doch zum 1. Januar das neue katholische Arbeitsrecht. Schon vor Monaten hatten alle übrigen Bistümer das neue Gesetz in Kraft gesetzt, das im April von der Deutschen Bischofskonferenz mehrheitlich verabschiedet worden war. Einzig die Bischöfe Rudolf Voderholzer (Regensburg), Gregor Maria Hanke (Eichstätt) und Stefan Oster (Passau) fanden, dass die Loyalitätspflichten der Angestellten zur Kirche zu vage formuliert seien. Die Kriterien zur Beurteilung von bisher streng geahndeten Verstößen – etwa Ehescheidung und Wiederheirat – empfanden sie als zu lasch. »Aus Sorge um die Einheit« schließe man sich der Mehrheit an, erklärte Bischof Oster. Doch die Vorbehalte und »Bauchschmerzen« seien nicht ausgeräumt. Das neue Arbeitsrecht ist eine Frucht des Dialogprozesses der Bischöfe und Laienvertreter.

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