Mindestlohn gilt in Großwäschereien
vom 25.09.2009
Lohndumping bei Großwäschereien ist jetzt Vergangenheit. Ab Oktober gilt eine Lohnuntergrenze für die Branche Textile Dienstleistungen von 7,51 Euro (West) und 6,36 Euro (Ost). Sie gilt für alle Betriebe, Leiharbeitnehmer und Subunternehmer. Bundeswirtschaftsminister zu Guttenberg war allerdings daran gescheitert, auch den Christlichen Gewerkschaftsbund in den Mindestlohnausschuss zu bringen.
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Datum der Erstveröffentlichung: 25.09.2009

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