Der Offenbarungseid
Natürlich war die ganze Schufterei nicht umsonst. Die Bischöfe der römisch-katholischen Kirche in Deutschland haben schon etwas Neues geschrieben in ihren revidierten Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch hinter Kirchenmauern. Sie haben zum Beispiel festgelegt, dass jeder Bischof jetzt definitiv einen »ständigen Beraterstab« haben muss, um im Falle des Falles richtig zu entscheiden – früher konnte sich ein Bischof notfalls auch ohne ihn durchwursteln. Und sie haben entschieden, dass sämtliche Verdachtsfälle im Prinzip an die Staatsanwaltschaft weitergemeldet werden müssen. Das klingt ziemlich gut. Man darf nur nicht weiterlesen beim entscheidenden Punkt 26 in den revidierten Leitlinien. Auf Punkt 26 nämlich folgt unweigerlich Punkt 27. Und in dem ist von den Ausnahmefällen die Rede.
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