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Teilweise krankschreiben?

Schreibt der Arzt einen Arbeitnehmer krank, gilt: ganz oder gar nicht. Das sollte sich ändern, sagt jetzt ein Sachverständigenrat. Manchen Patienten wäre besser gedient, wenn sie nur zu 50 Prozent krankgeschrieben würden. Eine gute Idee? Sagen Sie uns Ihre Meinung! Argumente? Finden Sie im folgenden Streit zweier Ärzte
vom 03.02.2016
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Sollte die Teil-Krankschreibung eingeführt werden? Zwei Medizinier sind uneins: Ferdinand Gerland (links) meint: Ja! Heinz Ebbinghaus (rechts) meint: Nein! (Fotos: Fuchs; privat)
Sollte die Teil-Krankschreibung eingeführt werden? Zwei Medizinier sind uneins: Ferdinand Gerland (links) meint: Ja! Heinz Ebbinghaus (rechts) meint: Nein! (Fotos: Fuchs; privat)

Ferdinand M. Gerlach: »Ja! Oft reicht es, kürzerzutreten«

»Für eine schwangere Verkäuferin, die noch vier, aber nicht mehr acht Stunden stehen kann, wäre es eine gute Lösung. Obwohl sie gerne noch halbtags arbeiten könnte und – weil ihr zu Hause ansonsten die Decke auf den Kopf fällt – auch möchte, gilt für die Arbeitsunfähigkeit in Deutschland ein oft praxisfernes Alles-oder-nichts-Prinzip. Viele Patienten möchten aus gesundheitlichen Gründen gerne vorübergehend kürzertreten, ohne gleich ganz zu Hause bleiben zu müssen. Auch aus ärztlicher Sicht ist dies oftmals sinnvoll. Bei Depressionen etwa ist es wichtig, dass Betroffene die Rückkehr in den Alltag schaffen. Dabei kann der gewohnte Tagesablauf ebenso helfen wie der Kontakt zu den Kollegen. Bei Rückenschmerzen ist es oft besser, sich zu bewegen und zu laufen, als sich nur zu schonen und ins Bett zu legen.

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Eine stufenweise Rückkehr von erkrankten Patienten ist in Deutschland nach dem »Hamburger Modell« erst ab der siebten Woche einer Arbeitsunfähigkeit möglich. Der Sachverständigenrat hat auf der Basis umfangreicher Analysen vorgeschlagen, hier mehr Flexibilität und Alltagsnähe zu ermöglichen. Patienten sollen zukünftig auch schon innerhalb der ersten sechs Wochen diese Chance nutzen können. Aber nur dann, wenn der behandelnde Arzt dies für sinnvoll hält, der Patient einverstanden ist und der Arbeitsplatz eine Teilzeittätigkeit zulässt – für einen Fernfahrer kommt diese freiwillige Möglichkeit daher in der Regel nicht infrage.

In Schweden gibt es schon seit 1962 eine fünfzigprozentige Arbeitsfähigkeit. Seit 1990 sind auch 25- oder 75-prozentige Arbeitsunfähigkeiten möglich. Die Regelung wird bei etwa jeder dritten Krankschreibung in Schweden genutzt und ist so erfolgreich, dass sie von Dänemark, Finnland und Norwegen übernommen wurde.«

Heinz Ebbinghaus: »Nein! Das baut unnötigen Druck auf«

»Mit der Forderung, auch Teilkrankschreibungen einzuführen, werden Ängste geschürt und Misstrauen gesät. Damit bauen Arbeitgeber und Krankenversicherungen Druck auf. Die Arbeitnehmer würden sich dann gedrängt fühlen, schon wieder teilweise arbeiten zu gehen, auch wenn sie sich noch nicht gesund fühlen. Das könnte schwerwiegende Folgen haben: Wird eine Krankheit nicht auskuriert, kann sie chronisch werden. Auch bei Rückenschmerzen sind die meisten Tätigkeiten am Arbeitsplatz nicht heilungsförderlich: Dem Rücken tut laufen und liegen gut, sitzen und stehen sind im Krankheitsfall meist schädlich. Doch wer liegt und läuft am Arbeitsplatz? Die meisten sitzen am Schreibtisch oder bewegen sich monoton.

Zweifelsohne sind die Kosten für das Krankengeld im vergangenen Jahr stark angestiegen, und Krankenkassen und Arbeitgeber wollen diese nun senken. Doch mit dem Vorschlag der Teilkrankschreibung wird das Pferd von hinten aufgezäumt. Grund für viele Krankschreibungen sind psychische Erkrankungen, Burn-out, Mobbing, häufig liegt die Ursache dafür am Arbeitsplatz. Diesen Patienten täte man keinen Gefallen, würde man sie frühzeitig wieder halbtags in das Umfeld schicken, das sie krank gemacht hat.

Vor allem aber torpediert die Forderung die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arzt und Patient. Und die ist nachweislich für die Genesung notwendig. Zudem ist die Forderung ziemlich unpraktisch: Wo ziehe ich die Grenze? Wie krank muss ein Patient sein, dass ich ihn 25 oder 75 Prozent krankschreibe? Diese Frage zu klären würde viel Zeit kosten, Arzt und Patient begännen zu feilschen. Doch das ist fehl am Platz. Über das Krankschreiben entscheidet der Arzt aufgrund individueller medizinischer Notwendigkeit im Gespräch mit dem Patienten.«

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Personalaudioinformationstext:   Ferdinand M. Gerlach, geboren 1961, ist Vorsitzender des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen. Er lehrt Allgemeinmedizin an der Uni Frankfurt.
Heinz Ebbinghaus, geboren 1961, ist Allgemeinmediziner und Chirurg. Seit knapp zwanzig Jahren arbeitet er in einer Hausarztpraxis in Soest.
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