Ein Tuch sagt nicht alles
Sind die Religionen in Deutschland gleichberechtigt oder nicht? Die Antwort auf diese Frage fällt leicht: Sie sind es nicht. Ein Christ hat es in diesem Land leichter als ein Muslim. Der Christ gehört, sofern er Kirchenmitglied ist, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an, die allerlei Privilegien hat. Dazu zählt, dass der christliche Bekenntnisunterricht an der staatlichen Schule seinen festen Platz hat. Dazu zählt, dass eine Nonne an der staatlichen Schule ihren Habit tragen darf, ein Priester seinen Kollar, selbstverständlich auch außerhalb des Religionsunterrichts. Und dazu zählt, dass man in einem Bundesland wie Bayern einen Erziehungsauftrag in der Landesverfassung verankern konnte, der bis heute von keinem Gericht gekippt worden ist: Dort wird »nach den Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse unterrichtet und erzogen«. Nicht nur in Reli. Auch in Mathe.
In diese Lebenswirklichkeit platzten die Karlsruher Richterinnen und Richter mit ihrem Urteil zum Kopftuch hinein, das sie am 13. März veröffentlichten. Ihre Entscheidung: Ein generelles Berufsverbot für muslimische Lehrerinnen, die im Unterricht Kopftuch tragen wollen, kann es nicht geben. Denn für ein Verbot – wie es der Zweite Senat desselben Gerichts 2003 ausgesprochen hatte – reiche eine »abstrakte«, eingeredete Gefahr für den Schulfrieden nicht aus. Vielmehr müsse eine »hinreichend konkrete Gefahr« vom Kopftuch ausgehen, um es verbieten oder seine Trägerin aus der Schule entfernen zu dürfen. Im Falle eines Konfliktes müsse der Einzelfall geprüft werden. Im Ergebnis heißt das: Ab sofort kann eine Muslima in Deutschland mit Kopftuch unterrichten. Was es nicht heißt: dass damit die Debatte beendet ist. Denn nach wie vor ist dieses Land an die gar nicht so neue Vielfalt seiner Einwohner nicht gewöhnt. Die Karlsruher Richterinnen und Richter haben ein Toleranzedikt formuliert, das vorwegnimmt, was in der Wirklichkeit vielerorts noch nachgeholt werden muss: die Bereitschaft der Gesellschaft, sich mit den Veränderungen in ihr selbst auseinanderzusetzen.
Religiöse Minderheiten – auch und gerade in der Schule – nicht zu diskriminieren, ist das Eine. Freiheit und Gleichberechtigung der Bürgerinnen und Bürger zu fördern, ist das Andere. Gerade an diesem zweiten Auftrag des Staates entzündet sich nun aber fast noch heftiger als am ersten der öffentliche Streit.
Die Fragen auf diesem zweiten Feld lauten: Ist das Tuch auf dem Kopf einer muslimischen Frau Zeichen ihrer Unterdrückung? Oder ist es gar ein Zeichen für die anti-emanzipatorische Verbohrtheit der Trägerin? Müssen Schulkinder infolgedessen vor dem Anblick einer Kopftuch tragenden Lehrerin geschützt werden?
So oder so ähnlich argumentieren mediale Meinungsbeiträge, die das Karlsruher Urteil in Grund und Boden stampfen. Der Erste Senat leiste der grundgesetzwidrigen Entrechtung der Frau jetzt Vorschub, ist zu lesen. Oder: Mittels Kopftuch manifestierten die Islamverbände in Deutschland nun die gewünschte »Abgrenzung von der westlichen Kultur«, wie zum Beispiel Michael Bertrams, bis 2013 Verfassungsgerichts-Präsident in Nordrhein-Westfalen, meint.
Doch kaum jemand scheint im hitzigen Kampf für jene »westliche Kultur« und ihre Frauenrechte ernstlich zu fragen, was denn Kopftuchträgerinnen selbst bewegt, ein Stück Stoff zu verteidigen. Wer einmal danach fragt, bekommt überraschend vielfältige Antworten. Sie reichen von traditionellen Begründungen über identitätsstiftende bis hin zu radikal-feministischen. »Da sitzen kritische Geister unter den Kopftüchern«, hat der Jurist Mathias Rohe, Direktor des Erlanger Zentrums für Islam und Recht in Europa, jüngst gesagt. Und hinzugefügt: Kopftuch tragende Lehrerinnen bedeuteten kein Problem.
Recht hat er, der Herr Rohe. Denn ein Tuch auf dem Kopf einer Frau sagt eben nicht alles über die Trägerin. Was in dem Kopf ist, muss erst ergründet werden. Und das geht nur im Miteinander. Es ist also gut für alle, dass aus Karlsruhe nun ein Signal zur Stärkung positiver Religionsfreiheit kommt. Sie hilft den Frauen. Und sie hilft der Schule, weltanschauliche Neutralität gerade dadurch zu signalisieren, dass sie Vielfalt zulässt. Diese Vielfalt demokratisch zu leben, darum geht es.
