Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Mehr Rechte für Christen in der Türkei
In einem wegweisenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Türkei wegen Verletzung der Religionsfreiheit und des Rechts auf Vereinigungsfreiheit von Mitgliedern des Ökumenischen Patriarchats verurteilt. Vorausgegangen war ein fünfzehnjähriger Rechtsstreit. Er drehte sich um die Frage, inwieweit griechisch-orthodoxe Christen, eine Minderheit in der Türkei, in der Verwaltung ihrer kirchlichen Stiftungen tätig werden dürfen. Konkret ging es um zwei Geistliche, die unter anderem in den Verwaltungsrat der traditionsreichen Fener Greek Highschool (Foto) gewählt worden waren, aber ihr Amt nicht ausüben durften. Die Türkei behauptete unter Berufung auf den Vertrag von Lausanne (1923), Mitglieder des griechisch-orthodoxen Klerus dürften keine Verwaltungsaufgaben übernehmen. Der Menschenrechtsgerichtshof sieht darin einen Verstoß gegen die Religionsfreiheit und die Vereinigungsfreiheit.
Der Friedensvertrag von Lausanne legitimierte nachträglich die wechselseitige Vertreibung orthodoxer Christen aus der Türkei und von Muslimen aus Griechenland (1922) und regelte Minderheitenrechte.

