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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 21/2022
Der Inhalt:

Nahost-Konflikt
Kein gleiches Recht im Heiligen Land

von Dieter Becker vom 03.11.2022
Die Parlamentswahl in Israel sorgt für klare Verhältnisse. Das Land rückt nach rechts und der Einfluss religiöser Kräfte steigt. Existiert dort ein »System der Apartheid«? Ja, schreibt unser Autor.
Klare Grenze: Mauer, die Israel vom Westjordanland trennt (Foto: stock.adobe.com / voddol)
Klare Grenze: Mauer, die Israel vom Westjordanland trennt (Foto: stock.adobe.com / voddol)
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Der Begriff »Apartheid« hat auf der Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) in Karlsruhe für Furore gesorgt. Das Wort wurde in die Resolution »Streben nach Gerechtigkeit und Frieden für alle im Nahen Osten« aufgenommen und auf den Staat Israel angewandt. Einige Kirchen und Delegierte unterstützten den Gebrauch dieses Begriffs nachdrücklich, andere hielten ihn für unangemessen und nicht dienlich. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) sprach sich dagegen aus. Am Ende blieb der Streit: »We are not of one mind on this matter.«

Es geht in dieser Frage nicht einfach um ein Israel-Bashing! Das machte die Vollversammlung deutlich: »Wir bekräftigen den rechtmäßigen Platz des Staates Israel in der internationalen Staatengemeinschaft und erkennen seine legitimen Bedürfnisse nach Sic

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Gertrud Reber 02.12.2022:
Herzlichen Dank für diese beiden fundierten Artikel von Johannes Zang und Dieter Becker! Endlich einmal wird deutlich gemacht, wie im Staat Israel Menschenrechte und Völkerrecht marginalisiert werden. Das wird mit der neuen ultrarechten Regierung noch schlimmer werden. Beim Beitritt in die Uno 1949 hat der Staat Israel alle entsprechenden Konventionen unterschrieben. Aber die Nicht-Einhaltung wird nicht geahndet, von keinem Staat, von Deutschland höchstens als »nicht hilfreich« bezeichnet. Wenn man Olaf Scholz zu den Sanktionsvorschlägen gegen den Iran hört, der auch diese Konventionen unterzeichnet hat, kann man nur an »doppelte Standards« denken.

Georg Krämer 02.12.2022:
Der Beitrag von Dieter Becker zur Debatte über das Axiom »Apartheidstaat Israel« lässt außer acht, dass die sehr allgemeine von ihm zitierte völkerrechtliche Definition von Apartheid als einer »Verweigerung grundlegender Menschenrechte für eine bestimmte Gruppe« es zwingend nahelegt, auch andere Staaten als Apartheidstaaten zu bezeichnen. So haben die arabischen Staaten im Nahen Osten und in Nordafrika seit 1948 die dort lebenden 850 000 Juden erfolgreich vertrieben. Aus Myanmar musste eine halbe Million Rohingyas nach Bangladesch fliehen. In Katar werden 90 Prozent der dort lebenden Menschen nicht als Staatsbürger anerkannt und bleiben als »Gastarbeiter« weithin rechtlos. Niemandem fällt es ein, diese Staaten als Apartheidstaaten zu brandmarken. Diese Zuschreibung bleibt Israel vorbehalten, das bei aller unbestreitbaren Diskriminierung der palästinensischen Bevölkerung in Politik und Zivilgesellschaft palästinensische Repräsentanz aufweist. Die Rede vom »Apartheidstaat« Israel soll Israel delegitimieren. Die Doppelmoral dieser Zuschreibung liegt auf der Hand.