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Die Reform 2006

vom 03.11.2006
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Der Gesundheitsfonds: Zum 1. Januar 2009 wird ein Gesundheitsfonds eingeführt. In diesen Fonds fließen Beitragszahlungen und Steuermittel. Die gesetzlichen Krankenkassen erhalten daraus für jede versicherte Person eine Pauschale - und einen Zuschlag für Versicherte mit schwer wiegenden Krankheiten. Kommen Kassen mit dem Geld nicht aus, können sie von ihren Mitgliedern eine Prämie verlangen, die ein Prozent des Einkommens nicht übersteigen darf. Bis zu einer Höhe von acht Euro pro Monat gilt diese Grenze nicht. Wer unter 800 Euro verdient, zahlt dann mehr als ein Prozent seines Einkommen. Sozialhilfeempfänger und Rentner mit Grundsicherung müssen diese Zusatzbeitrag nicht bezahlen. Erwirtschaften Kassen mit den Geldern des Fonds Überschüsse, dann können sie ihren Mitgliedern Geld zurückerstatten. Der Fonds soll den Wettbewerb zwischen d

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