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Die Föderalismus-Reform: Die Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern wurde in Teilen neu festgelegt. Die Länder sind allein für Strafvollzug, die Besoldung der Beamten, den Ladenschluss und für die Bildungspolitik einschließlich des Hochschulrechts zuständig. Die Verantwortung für die Terror-Abwehr liegt beim Bund, ebenso wie der Umweltschutz. Hier können die Länder jedoch eigene Gesetze erlassen. Die Anzahl der Gesetze, die den Bundesrat passieren müssen, verringert sich um 20 bis 30 Prozent. Die Finanzverfassung wurde nicht geändert. Bund und Länder teilen sich die Einnahmen aus den wichtigsten Steuern.
Abgabenpolitik: Im Zentrum steht die Erhöhung der Mehrwertsteuer um drei Prozentpunkte, die am 1. Januar 2007 in Kraft tritt. Je nach Rechengrundlage erhöht ein Prozentpunkt der Mehrwertsteuer die Staatseinnahme