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Eine fatale Lücke im Gesetz

von Barbara Tambour vom 26.09.2008
Ein neuer Umgang mit Spätabtreibungen ist überfällig
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Die Debatte um eine bessere gesetzliche Regelung von Spätabtreibungen dauert schon viel zu lange. Die Abgeordneten des Bundestags müssen endlich handeln. Denn Spätabtreibung ist eine der problematischsten ethischen Entscheidungen überhaupt.

Während ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen straffrei bleibt, sofern die Frau sich zuvor beraten lässt, gilt die Beratungspflicht nicht für Abtreibungen zu einem späteren Zeitpunkt. Seit 1995 erlaubt Paragraf 218a des Strafgesetzbuches Frauen die Abtreibung bis kurz vor der Geburt, wenn etwa die Aussicht, mit einem behinderten Kind zu leben, ihre körperliche und geistige Gesundheit gefährdet. Spätabtreibungen sind Schwangerschaftsabbrüche nach der 22. Woche, wenn das Kind in der Regel schon außerhalb des Mutterleibs lebensfähig ist. Nach Angaben des Statistis

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