Ein Minimum für die Menschenwürde
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Eigentlich wollten die Richter am Berliner Sozialgericht nur ein Zeichen setzen. Doch jetzt könnten sie Geschichte schreiben. Mit der Begründung, das Angebot der Bundesagentur für Arbeit verletze das Grundrecht auf Menschenwürde, akzeptierten die Richter Ende 2004 die Klage einer allein erziehenden Mutter. Sie hatte sich einem Job als Haushaltshilfe für weniger als sechs Euro brutto pro Stunde verweigert. Niemand müsse für einen Lohn arbeiten, der nicht höher sei als die Sozialhilfe, so das Gericht. Das Arbeitslosengeld II entspricht etwa sechs Euro brutto.
Dieses Urteil könnte Folgen haben. Denn nach der Definition des Gerichts verletzt die Entlohnung von rund drei Millionen Beschäftigten in Deutschland das Grundrecht auf Menschenwürde. So viele arbeiten für einen Stundenlohn von weniger als 7,40 Euro in den alten und 5,40