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Brandenburg: Kampf für 16-jährige Kurdin

von Henry-Martin Klemt vom 11.08.2000
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Gülcan Turgan steht die Freude im Gesicht geschrieben. Die 16-jährige Kurdin darf auf Grund einer einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichts in Frankfurt/Oder so lange nicht abgeschoben werden, bis über ihre Klage gegen die Ablehnung eines Asylfolgeverfahrens entschieden ist. Davon wird abhängen, ob Gülcan Turgan auf Dauer in Deutschland Asyl findet. »Strahlend, aber ohne Überschwang« habe die Schülerin die Nachricht aufgenommen, unterstreicht die Asylberaterin Sabine Grauel vom Paritätischen Wohlfahrtsverband. Am 28. Juli erteilte die Frankfurter Ausländerbehörde dem jungen Mädchen die zunächst auf drei Monate begrenzte Duldung. Zahlreiche Frankfurter, die in den vergangenen Tagen und Wochen um das Bleiberecht gekämpft hatten, hatten mit Gülcan auf diesen Augenblick gehofft.

Doch die Freude darüber ist getrübt. Denn mit dem

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