Dreiste Verachtung des Volkswillens?
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Zu: »Sünden und Sündenböcke« (12/08)
Es trifft nicht zu, dass drei Millionen Iren 500 Millionen Europäer majorisiert hätten. Vielmehr repräsentieren die Iren rund 350 Millionen Europäer, die ebenfalls mit »Nein« gestimmt hätten, hätten man sie abstimmen lassen. Der Bundespräsident wird den EU-Verfassungsvertrag nicht mehr vor seiner Neuwahl unterschreiben, weil er vom deutschen Verfassungsgericht vor einem möglichen Verfassungsbruch gewarnt wurde. Der verweigerte Reformvertrag ist verfassungswidrig: Der sogenannten Markt- und Finanzverkehrsfreiheit wird vor den höherrangigen Grundrechten zwingend der Vorrang eingeräumt. Die durch keinerlei demokratische Legitimation ausgewiesenen Instanzen wie die EU-K