Personen & Konflikte
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Ulrich Bälz, Professor für Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen, fordert in einem Gutachten, dass diakonische Betriebe »in letzter Konsequenz« aus dem diakonischen Dachverband ausgeschlossen werden sollten, wenn sie durch das Outsourcing von Mitarbeitern Kosten sparen wollen. Besondere Rechte, die das Grundgesetz kirchlichen Einrichtungen einräumt, würden durch das Ausgliedern von Geschäftsbereichen verwirkt, etwa das Recht, bei Mitarbeitern auf einer bestimmten Konfessionszugehörigkeit zu bestehen. Das Outsourcen reiner Servicegesellschaften wie etwa Wäschereien sei dagegen zulässig, weil es nicht den »menschennahen Kernbereich« diakonischen Handelns betreffe. Das Gutachten war von der Diakonie Württemberg in Auftrag gegeben worden. Die Leiter diakonischer Einrichtungen begründen das Outsourcing