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Gibt es eine Grauzone zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung, die Tür und Tor für den Abrechnungsmissbrauch von Ärzten öffnet? Fällt es denn nicht auf, wenn ein Arzt doppelt so viele Leistungen - verteilt je zur Hälfte auf gesetzlich und auf privat Versicherte - abrechnet wie seine Kollegen? »Einen solchen Abrechnungsmissbrauch finden wir nicht heraus«, äußern sowohl der Verband der privaten Krankenversicherungen wie der AOK-Bundesverband. Denn zwischen privaten Krankenversicherungen und den kassenärztlichen Vereinigungen, bei denen die Ärzte ihre Leistungen für gesetzlich Krankenversicherte abrechnen, gibt es keinen Datenabgleich. Für sich betreiben die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) nach eigenen Aussagen einen erheblichen Aufwand, um schwarze Schafe aufzuspüren: »Jede Abrechnung wird sachlich rechnerisch geprüft,