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Im Zweifel Gespräche führen

von Christoph Quarch vom 06.04.2007
Es braucht kein neues Gesetz zur Patientenverfügung
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Ich habe keine Patientenverfügung. Dabei wäre es mit 42 Jahren sinnvoll, eine zu haben. Denn ich weiß, dass jeden Augenblick eine Situation eintreten kann, bei der sich die Frage stellt, ob intensive medizintechnische Maßnahmen zur - sei es noch so unwahrscheinlichen - Rettung meines Lebens angewendet werden sollen oder nicht. Da wäre es gut, wenn meine Meinung dazu bekannt wäre. Und dann?

Über diese Frage diskutiert der Deutsche Bundestag. Im Gespräch ist eine neue rechtliche Regelung für den Umgang mit Patientenverfügungen. Eine Gruppe von Parlamentariern um den CDU-Abgeordneten Wolfgang Bosbach hat einen Gesetzesentwurf erarbeitet, der die Gültigkeit von Patientenverfügungen auf die Sterbephase und eine klare medizinische Indikation beschränken will: Der schriftlich fixierte Patientenwille dürfe dann nur noch bei Erkrankungen

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